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Betriebsschließungsversicherung

Vor allem dort, wo Lebensmittel produziert, weiterverarbeitet, veredelt, verpackt und verteilt werden oder mit ihnen gehandelt wird, besteht das Risiko, dass - trotz Einhaltung der Hygienevorschriften - Keime oder Krankheitserreger auftreten und verbreitet werden.

Sind z. B. Lebensmittel mit Salmonellen verseucht oder wird bei Ihnen oder einem anderen Mitarbeiter eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit festgestellt, kann das unschöne Folgen für Ihren Betrieb haben. In diesen Fällen kann die zuständige Behörde nach dem IfSG beispielsweise folgende Maßnahmen anordnen: Schließung des Betriebes, Tätigkeitsverbote für beschäftigte Mitarbeiter, Desinfektion der Betriebsräume sowie Desinfektion oder Vernichtung von Waren und Vorräten.

Die Betriebsschließungsversicherung der Barmenia bietet Ihnen für diese Fälle den nötigen finanziellen Schutz!

Gut zu wissen

Ergänzen Sie Ihre Barmenia Gewerbe-Sachversicherung um die Betriebsschließungsversicherung und runden Sie Ihren Schutz ab.

Wichtig zu wissen

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) können vielfältige Maßnahmen angeordnet werden. Versicherungsschutz besteht dagegen - auf Grund der vertraglich vereinbarten Bedingungen - ausschließlich für den unten genannten Teilbereich des IfSG. Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Pandemie/Epidemie getroffen werden, sind nicht versichert

Leistungen der Betriebsschließungsversicherung

 
Versicherungsumfang
Betriebsschließung

Zahlung der vereinbarten Tagesentschädigung bis max. 7.500 EUR/Tag für jeden Tag der behördlich angeordneten Betriebsschließung


durch Einzelanordnung der Behörde

durch Einzelanordnung der Behörde

bis zu 30 Schließungstage
Tätigkeitsverbote

Zahlung der Bruttolohn-/Bruttogehalts­aufwendungen für die Personen, für die ein Tätigkeitsverbot gilt.

Bei einem Tätigkeitsverbot gegen den Betriebsinhaber oder seinen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten werden die Bruttolohn-/Bruttogehaltsaufwendungen für eine für den Betroffenen neu eingestellte Ersatzkraft gezahlt. Dies gilt entsprechend für Lebenspartnerschaften und eheähnliche Lebensgemeinschaften.

Dauer der Leistungen
Zahlung der Leistungen für bis zu 6 Wochen ab Anordnung des Tätigkeitsverbotes. Erbringt die Barmenia bereits eine Leistung wegen einer Betriebsschließung, kann nicht zusätzlich die Leistung für Tätigkeitsverbote beansprucht werden.

bis zum 30-fachen
der vereinbarten
Tagesentschädigung
Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen

Erstattung der entstandenen Kosten für die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen

bis zum 6-fachen
der vereinbarten
Tagesentschädigung
Vorräte und Waren

Wenn anzunehmen ist, dass die Vorräte und Waren mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind, kann die für Ihren Betrieb zuständige Behörde anordnen oder empfehlen, dass die Waren/Vorräte

  • für eine anderweitige Verwertung brauchbar gemacht oder
  • vernichtet werden.

Die Barmenia ersetzt dann den Versicherungswert (abzüglich eines ggf. vorhandenen Restwertes bzw. im Fall eines möglichen Verkaufs abzüglich des Verkaufserlöses).

Versicherungswert von Vorräten und Waren ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen, höchstens der erzielbare Verkaufspreis.

bis zu 10 % der Versicherungssumme
für Vorräte und Waren

für Vorräte und Waren

Desinfektion von Vorräten und Waren

Erstattung der Kosten für die Desinfektion, wenn die Behörde die Desinfektion der Waren und Vorräte angeordnet oder schriftlich empfohlen hat. Höchstens jedoch der Versicherungswert.

Versicherungswert von Vorräten und Waren ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen, höchstens der erzielbare Verkaufspreis.

bis zur Versicherungssumme
für Vorräte und Waren

für Vorräte und Waren

Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen

Erstattung der Kosten, für bis zu 3 Monate ab der ersten behördlichen Anordnung.

bis zum 6-fachen
der vereinbarten
Tagesentschädigung
Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen

Im Fall einer behördlich angeordneten Betriebsschließung, für eine Dauer von mindestens 7 aufeinanderfolgenden Tagen, erstattet die Barmenia die Kosten für Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der öffentlichen Reputation. Hierzu zählen auch Kosten eines Krisenmanagement- oder PR-Beraters.

bis zum 6-fachen
der vereinbarten
Tagesentschädigung

 
Versicherungssumme
Tagesentschädigung

Als Versicherungssumme wird für jeden Tag einer behördlich angeordneten Betriebsschließung ein Betrag für eine tägliche Kosten- und Gewinn-Entschädigung vereinbart.

Berechnung Versicherungssumme/ Tagesentschädigung

  • Jahresumsatz abzüglich Wareneinsatz (Jahr) = Kosten- und Gewinnbetrag (Jahr)
  • Kosten- und Gewinnbetrag (Jahr) dividiert durch 52 Wochen = Kosten- und Gewinnbetrag (Woche)
  • Kosten- und Gewinnbetrag (Woche) dividiert durch die Zahl der Wochentage, an denen der Betrieb üblicherweise geöffnet ist = Kosten- und Gewinnbetrag (Tag)

bis max. 7.500 EUR
je Tag der
Betriebsschließung
Waren und Vorräte

Für Waren und Vorräte wird eine eigenständige Versicherungssumme vereinbart. Eine Versicherungssumme von 10.000 EUR ist generell mitversichert.

bis max. 100.000 EUR

Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil!

Bitte beachten!

Die Betriebsschließungsversicherung kann nur als Ergänzung zu einer Barmenia-Gewerbe-Sachversicherung vereinbart werden.

Sie haben bereits bei der Barmenia eine Gewerbe-Sachversicherung? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Berater oder gehen Sie über Informationen anfordern.

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